Feldbergstraße 25a
79115 Freiburg
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E-Mail: Sekretariat
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
auf Bundesebene ist angekündigt, dass ab Montag, dem 19.4. eine inzidenzunabhängige Testpflicht besteht. Aus diesem Grund müssen alle Schülerinnen und Schüler am Montag, dem 19.4. eine Einverständniserklärung für die Durchführung von Selbsttests in der Schule unterschrieben mitbringen.
Kinder die diese Einverständniserklärung nicht mitbringen, dürfen das Schulgebäude nicht betreten. Bitte lesen Sie dazu die Informationen des Kultusminsteriums BW.
Die Einverständniserklärung finden Sie hier:
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
in dem Schreiben vom 14. April teilte das Kultusministerium mit, dass ab dem 19. April Wechselunterricht bis zu einer Inzidenz von 200 durchgeführt werden soll.
Für unserer Schule bedeutet dies, dass es wochenweisen Wechselunterricht geben wird. Dazu werden die Klassen in zwei Lerngruppen eingeteilt. Eine Gruppe wird dann im Präsenzunterricht in der Schule und die andere Gruppe im Fernlernen / Lernen mit Material zu Hause beschult.
Sie erhalten von der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer Ihres Kindes bis spätestens Freitagnachmittag einen Plan, wann Ihr Kind Präsenzunterricht in der Schule hat.
Die Präsenzpflicht für Ihr Kind ist weiterhin ausgesetzt.
Notbetreuung ist für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, eingerichtet. Falls Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, geben Sie Ihrem Kind am Montag, dem 19. April das ausgefüllte Anmeldeformular mit in die Schule.
Der Präsenzunterricht wird voraussichtlich nur noch mit einem negativen Testergebnis möglich sein. Bitte beachten Sie dazu in der kommenden Woche die Informationen in der "Postmappe" Ihres Kindes.
Der Mensabetrieb bleibt eingestellt, da wir in der Mensa die Abstandsregeln nicht einhalten können.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin. Das Konzept zur Umsetzung an unserer Schule erhalten Sie über die Klassenlehrkraft.
Freundliche Grüße
die Schulleitung
B. Pfaff und K. Ellée
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass ab morgen, Dienstag dem 23.3.21, das Mensaessen eingestellt werden muss. Nach der ab heute gültigen Corona-Verordnung kann das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern in unserer Mensa nicht eingehalten werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind genügend Essen mit.
Die Schulleitung
Ab Montag, dem 22.3.2021 gilt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht für Grundschüler*innen. Geben Sie Ihrem Kind daher bitte am Montag eine medizinische Maske mit in die Schule.
Weiterhin besteht keine Präsenzpflicht! Das heißt, dass die Eltern wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in der Präsenz oder im Fernunterricht erfüllt wird.
Liebe Eltern,
da unsere Informationsveranstaltung in diesem Jahr corona-bedingt leider ausfallen muss, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu unserer Schule hier zusammengestellt.
Viel Freude beim Lesen!
P.S.: Wenn Sie dazu Fragen haben, schicken Sie uns gerne eine Email.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
auch in diesem Schuljahr findet der Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen statt und in diesem Zusammenhang muss es Maßnahmen geben, die wir entsprechend der Vorgaben des Kultusministeriums umsetzen müssen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind am 1. Schultag eine schriftliche Erklärung (Gesundheitsbestätigung) darüber vorlegen muss, dass es
-keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatte und keine Krankheitssymptome zeigt.
-Außerdem gilt es die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bei Rückkehr aus einem Risikogebiet zu beachten.
-Ab dem 14.9.20 ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen, Lehrerinnen und Lehrer, sowie für alle an der Schule beschäftigten Personen auf unserem Schulgelände und im Schulgebäude verpflichtend.
Bitte beachten Sie, dass das Betreten des Schulgeländes und Schulgebäudes nach wie vor nur den Mitarbeitern der Schulen gestattet ist.
Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Abstands- und Hygienmaßnahmen und Verstöße gegen die Maskenpflicht mit Bußgeldern geahndet werden können.
Das Formular für die Gesundheitsbestätigung erhalten Sie auf dem Postweg und auf dieser Seite untenstehend zum Download. Bitte denken Sie daran, dass Ihr Kind nur am Unterricht teilnehmen kann, wenn das ausgefüllte Formular am 14.9.20 dem Klassenlehrer vorgelegt wird.
Aktuelle Hinweise und Informationen erhalten Sie auch weiterhin über die Homepage des Kultusministeriums und hier auf unserer Seite.
Wir wünschen unseren Schülerinnen und Schülern einen guten Start in das neue Schuljahr.
Freundliche Grüße
Die Schulleitung (B. Pfaff und K. Ellée) & das Lehrerteam
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